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Pillen

Befreiung

Von der Zuzahlung werden Sie dann befreit, wenn die selbst gezahlten Gesundheitsaufwendungen 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %) übersteigen. Hierzu zählen auch die Praxisgebühren und die Krankenhauszuzahlungen.

Wenn Sie eine Kundenkarte haben, speichern wir für Sie alle Zuzahlungen in der Apotheke. So können Sie ohne Aufwand nachweisen, wie viel Sie zugezahlt haben. Wenn Sie also mit jedem Rezept zu uns kommen, haben Sie einen lückenlosen Nachweis für Ihre Krankenkasse. Am besten, Sie besorgen sich gleich unsere Kundenkarte.

Sofern Sie für das kommende Jahr und darüber hinaus einen Befreiungsbescheid haben, fragen Sie Ihre Krankenkasse unbedingt, ob dieser im Januar des kommenden Jahres noch gültig ist.


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