Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke

Allgemeines und Zweck der Testdurchführung

Antigenschnelltests (auch als Point-of-Care-Tests, PoC-Tests bezeichnet) sind außerhalb eines Labors durchführbar. Das Ergebnis liegt schon nach 15 bis 30 Minuten vor. Sie sind deshalb für Situationen geeignet, in denen ein schnelles Ergebnis wichtig ist. Somit können Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus durch gezielte Isolierung der infizierten Person und ihrer engsten Kontaktpersonen unterbrochen werden oder als Vorlage eines negativen Testergebnisses dienen.

Der Antigenschnelltest ist nicht zu verwechseln mit dem PCR-Test (PCR = polymerase chain reaction, Polymerase-Kettenreaktion), der in Laboren ausgewertet wird. Der Schnelltest benötigt aufgrund seiner geringeren Empfindlichkeit eine höhere Viruslast. Dies ist in der präsymtomatischen (1-3 Tage vor Symptombeginn) und frühen symptomatischen Phase der Erkrankung innerhalb der ersten 5-7 Tage vor Beginn der Antikörperbildung der Fall. Bei Personen, bei denen der Symptombeginn länger als 7 Tage zurückliegt, sind eine geringere Viruslast und damit verbunden falsch negative Ergebnisse der Antigentests wahrscheinlicher.

Zu beachten ist ebenfalls, dass das Testergebnis nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Probenahme widerspiegelt. Positive Testergebnisse müssen unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

Ein PCR-Test kann vor Ort nur zur Abklärung eines positiven Antigenschnelltestergebnisses durchgeführt werden. Für andere Zwecke, z.B. Reisen, kann dieser Test nicht angeboten werden.

Voraussetzungen der zu testenden Person

Wir testen ausschließlich symptomfreie Personen.

Sollten Sie an Symptomen leiden, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, kontaktieren Sie unbedingt einen Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt. In diesem Fall wird ein PoC-Antigentest auf SARS-CoV-2 in der Apotheke nicht durchgeführt.
Typische Symptome, nach derzeitigem Kenntnisstand (Juni 2021) sind: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen.

Eine Terminvergabe ist nicht zwingend erforderlich, ermöglicht aber einen schnelleren Ablauf.

Den Termin können Sie über unsere Homepage mit Hilfe unseres Softwareanbieter Covidoo buchen. Hier suchen Sie zu den möglichen Zeiten Ihren passenden Termin aus und geben die abgefragten Daten ein. Mit der Eingabe dieser Daten erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Ablauf des Schnelltests:

Bitte halten Sie einen Ausweis bereit, der Ihre Identität und Anschrift eindeutig bestätigt. Sie werden vor Ort oder im Vorfeld über die genaue Testdurchführung und die Risiken bei der Testdurchführung aufgeklärt. Die Probenahme erfolgt in unserem Testpavillon direkt vor der Apotheke. Der Test wird mit dem PoC-Antigen-Schnelltest des Herstellers Wondfo, Biotech Co. durchgeführt.

Zur Probenahme wird ein spezielles steriles Wattestäbchen in den vorderen Nasenbereich ca. 2-3 cm tief in die Nase eingeführt.
Nach 15 bis 30 Minuten liegt das Ergebnis vor.
Sie werden umgehend auf dem vorher vereinbarten Informationsweg über das Testergebnis informiert. In der Regel erfolgt die Ergebnismitteilung über die Software Covidoo per E-Mail.
Auf Wunsch können wir Ihnen das Zertifikat ausdrucken. Die Zertifikatsausgabe erfolgt an unserem Drive In Schalter. Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung, wenn Sie das ausgedruckte Zertifikat benötigen.
Bei einem positiven Testergebnis kontaktieren wir Sie unverzüglich, bieten Ihnen die Durchführung eines PCR-Tests an.

Rechtliche Informationen

Meldepflicht der Apotheke gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG

Die Apotheke ist verpflichtet, jeden positiven Test auf SARS-CoV-2 namentlich innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Gemäß § 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) umfasst die Meldung dabei folgende Angaben zum Getesteten: Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, weitere Kontaktdaten, Art des Untersuchungsmaterials, Nachweismethode, Untersuchungsbefund, Tag der Untersuchung.

Kosten der Testdurchführung

Im Rahmen der kostenlosen Bürgertestung gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TESTV) vom 08.03.2021 entstehen Ihnen keine Kosten.
Benötigen Sie den Test jedoch für Reisezwecke insbesondere mit Grenzübertritten (z.B. wenn die Personalausweis- oder Passnummer auf dem Zertifikat vorhanden sein muss) kann der Test nicht nach der TESTV abgerechnet werden. In diesem Fall kostet der Antigenschnelltest 29,00 Euro.

Datenschutzinformation

Im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 erheben wir [Ginkgo Apotheke, Walter-Friedrich-Str. 6, 13125 Berlin, Inh. Tabea Berg) als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. Geschlecht, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, Datum und Uhrzeit der Testdurchführung, Art des verwendeten Untersuchungsmaterials, Testergebnis, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt im Fall einer positiven Testung nach 4 Wochen. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und – sofern angegeben – E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Die Löschung Ihrer Daten bei Negativtestung erfolgt unverzüglich nach Ergebnismitteilung.
Im Rahmen des Testdurchführung nach der TESTV vom 08.03.2021 § 7 Absatz 5 müssen Ihre Daten zu Abrechnungszwecken bis 31.12.2024 gespeichert werden.
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten (Tel 030-94113322) wenden.

Einverständniserklärung runterladen

Mehr Informationen finden sie auf der Seite des Robert Koch Instituts und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

Hier können sie Termine für die Testzentren in der Ginkgo Apotheke, am Genfer Platz in Panketal und in Französisch Buchholz vereinbaren.